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Wissenswertes
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf der Richtlinie 2003/59/EG basiert und die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Aus- und den nun verpflichtenden Weiterbildungen.
Die vorrangigen Ziele dieser Weiterbildungen sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Berufskraftfahrer. Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) definiert und bilden die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Weiterbildungen anbieten.
Was gibt es neues?
HERZLICH WILLKOMMEN
beim VAZ-Südhessen, dem VerkehrsAusbildungsZentrum.
Wir sind das freundliche Ausbildungszentrum für Berufskraftfahrer in Südhessen.
Unsere Schulungsräume befinden sich in 64342 Seeheim-Jugenheim. Unser Büro ist täglich von 13:00 h- 18:00 h besetzt.
Im Rahmen unserer Seminare bieten wir Ihnen sowohl die beschleunigte Grundqualifikation, als auch die vorgeschriebenen Module der Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) an.
Weiterbildungen führen wir, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten, unkompliziert und kostengünstig, durch.
Rufen Sie uns an: 06257/ 5060778 oder 0171/444999

Was wir Ihnen anbieten
Für Berufskraftfahrer
- Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
- Ladungssicherung
Als BGF*- Moderator:
- Arbeitssicherheit im Güterverkehr
- Arbeitssicherheit im Omnibusbetrieb
* (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen)
Inhouse-Schulungen
Kriterien für Weiterbildung
- Erwerb durch Teilnahme an einer 35 stündigen
Weiterbildungsmaßnahme
- Keine Prüfung notwendig!
- Die einzelnen Weiterbildungsmodule müssen mindestens 7
Zeitstunden dauern - Die komplette Weiterbildung muss alle 5 Jahre absolviert werden
- Die Weiterbildung kann bei unterschiedlichen Einrichtungen absolviert werden
- Der Unterricht ist als Präsenzveranstaltung abzuleisten
- Die Weiterbildung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nachgewiesen
Wer muss wann mit der Weiterbildung starten
Eine erste Weiterbildungsmaßnahme ist zu absolvieren für alle
- · Bus-Fahrer bis einschließlich 9. September 2013*
- · Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014*
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.